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Hallo Freunde,

wir hatten letzte Woche Freitag ein konstruktives Gespräch mit Prof. Heiß dem Vizepräsidenten für Studium und Lehre bezüglich der Funktionsstörungsatteste.
Die vom Prüfungsamt veröffentlichte Information, dass nur noch erweiterte Atteste angenommen werden wird im Moment noch nicht angewandt. Vielmehr ist die TU Berlin damit beschäftigt das Urteil (Aktenzeichen OVG 10 S 5.14) umzusetzen.

Wir haben in dem Gespräch unserer Position eingebracht. Es kann nicht sein, dass gegenüber allen Studierenden, die krankheitsbedingt eine Klausur verpassen von Seiten der Universität der Missbrauchsverdacht erhoben wird und das Prüfungsamt und -Ausschüsse durch unnötige bürokratische Arbeit (mit medizinischen Diagnosen, die sie als Nichtmediziner bedingt einschätzen können) weiter belastet wird.

Wir sind der Meinung, dass einem vermeintlichen Missbrauch einfacher und effektiver entgegengewirkt werden kann und haben unsere Mitarbeit zur Entwicklung neuer, besserer Regelungen angeboten.

Wir halten euch auf dem Laufenden!

Anlässlicher Grund zum Nachlesen: Externer Link auf tagesspiegel.de