Per Definition umfasst Hochschulpolitik jenes Handeln, welches auf die Durchsetzung bestimmter Ziele im akademischen Bereich und auf die Gestaltung des universitären Lebens gerichtet ist. Dafür müssen bestimmte Vereinbarungen getroffen werden und Entscheidungen gefällt werden.
Als öffentliche Hochschule Berlins wird auch die Technische Universität Berlin akademisch selbstverwaltet. Zusätzlich gibt es noch die studentische Selbstverwaltung, welche sich mit den Belangen der Studierenden beschäftigt.
Was ist das?
Akademische Selbstverwaltung bedeutet, dass die Hochschule sich und ihre Mitglieder selbst organisiert. Dies ist im Berliner Hochschulgesetz festgelegt und dort ist auch geregelt wie genau diese Verwaltung durchgeführt werden soll. Für die TU Berlin bedeutet dies, dass politische und administrative Entscheidungen in verschiedenen Gremien beraten und getroffen werden. In diesen Gremien wird ebenfalls entschieden, welche Aufgaben und Verantwortungen an welche Einrichtungen oder Personen verteilt werden, wie beispielsweise den Präsidenten der TU Berlin.
Was für Gremien gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Gremien: Zum einen gibt es welche mit Entscheidungsbefugnis, wie Räte oder den Senat und das Kuratorium der TU Berlin. Zum anderen gibt es beratende Gremien in der Regel ohne Entscheidungsbefugnis, wie Komissonen und Ausschüsse. Die Mitglieder der Räte etc. müssen gewählt werden, wohingegen die Mitglieder von Ausschüssen und Kommissionen durch die Mitglieder des zugeordneten Rates ernannt werden.
Wer sitzt da drin?
Die Gremien setzen sich aus den Mitgliedern der TU Berlin zusammen, welche in vier Statusgruppen aufgeteilt werden. Diese bestehen aus: Professor*innen, Student*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, sonstigen Mitarbeit*innen. In einen Rat kann jeder gewählt werden, der sich seiner Statusgruppe zur Wahl stellt.
Wie wird gewählt?
Alle zwei Jahre werden vom zentralen Wahlvorstand die Wahlen organisiert. Dieser veröffentlicht eine Wahlbekanntmachung woraufhin sich jeder mit dem entsprechenden Formular zur Wahl stellen lassen kann. Bei den Studierenden bilden in der Regel mehrere Listen mit Gleichgesinnten (~ Parteien), die oftmals nach studentischen Initiativen benannt sind. Alle restlichen Kandidaten werden auf einer Sammelliste zusammengefasst. Die Wahl findet dann ein paar Wochen später in der Universtät statt. (Es gibt auch die Möglichkeit zur Briefwahl.) Die Zwischenzeit nutzen viele Listen für intensive Wahlwerbung.
Weitere Informationen zur Besetzung oder den Aufgaben der verschiedenen Gremien findest du in unserer Gremienübersicht.
Was ist das?
Als Studentische Selbstverwaltung wird die Vertretung der Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit bezeichnet. Das bedeutet, dass die Studierendenschaft sich eigenständig organisiert, um ihre Ziele zu erreichen und Entscheidungen zu treffen. Sie wird heutzutage von der Teilnahme der Studierenden an der akademischen Selbstverwaltung abgegrenzt. Durch das Berliner Hochschulgesetz ist festgelegt, dass die verfasste Studierendenschaft, d.h. alle immatrikulierten Studierenden der TU Berlin sich in einem Parlament organisieren.
Was für Gremien gibt es?
Für die Verwaltung der Studierenden gibt es nur ein einziges Gremium, das Studierendenparlament. Dieses nimmt ein politisches Mandat war und die Vertreter beraten und treffen wichtige Entscheidungen auf den Sitzungen. Unter anderem entscheidet das Studierendenparlament, welche Verantwortung an welche Personen übergeben werden. Dafür benennt es die Mitglieder des AStAs, den Haushaltsausschuss der Studierenden und den studentischen Wahlvorstand.
Wer sitzt da drin?
Das Studierendenparlament setzt sich lediglich aus 60 Studierenden der TU Berlin zusammen. Die Zusammensetzung wird nicht proportional nach Fakultäten oder Studiengängen vorgenommen, sondern durch Wahlen entschieden. Zur Wahl stellen kann sich jede Studentin und jeder Student der TU Berlin.
Wie wird gewählt?
Der studentische Wahlvorstand veranstaltet jährlich die Wahlen zum Studierendenparlament. Dafür veröffentlicht dieser eine Wahlbekanntmachung, woraufhin sich jeder mit dem entsprechenden Formular zur Wahl stellen lassen kann. Meist schließen sich Gleichgesinnte zusammen und bilden sogenannte Listen (~ Parteien). Diese sind oftmals nach studentischen Initiativen sind. Alle restlichen Kandidaten werden auf einer Sammelliste zusammengefasst. Nach einer kurzen Wahlkampfphase finden die Wahlen statt. Es gibt die Möglichkeit zur Briefwahl oder man geht in eins der Wahllokale auf dem Campus.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Studierendenparlaments und unseren Vorhaben könnt ihn hier finden.